Made in Germany
“Made in Germany” ist nicht markenrechtlich geschützt. Trotzdem wird “Made in Germany” in zahlreichen Branchen seit vielen Jahrzehnten als Garant und Nachweis von Waren besonders hoher Qualität geführt. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich die Bezeichnung “Made in Germany” insbesondere im Ausland zu einem überaus beliebten Marketinginstrument entwickelt.
Ihre Entstehung verdankt sie einem britischen Gesetz, dem Merchandise Marks Act von 1887. Zweck dieses Gesetzes war, britische Verbraucher vor Täuschungen über den Ursprung importierter deutscher Waren zu schützen. Im Laufe der Zeit wandelte sich aber der ursprünglich negativ besetzte Begriff “Made in Germany” in sein Gegenteil und entwickelte sich zu einem besonderen Qualitätszeichen. Aus diesem Grund ist “Made in Germany” heute als geografische Ursprungs- und Qualitätsbezeichnung für die in Deutschland hergestellten Waren national und international geschützt.

